60-Jahre-Zipser

Juli 2017

Die 15-Prozent-Regel für unsere Umwelt

Bereits seit Januar 2010 gilt: Wer seine zentrale Heizungsanlage austauscht, muss mit der neuen Anlage einen Teil des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken.

Das EWärmeG Baden-Württemberg:

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, kurz EWärmeG BW, setzt Baden-Württemberg bundesweit das erste Landesgesetz um, das den Einsatz regenerativer Energien auch für Bestandsgebäude als verbindlichen Standard regelt. Die dadurch erzielte Einsparung fossiler Brennstoffe trägt zum Klimaschutz bei.

Die 15-Prozent-Regel für unsere Umwelt

Bereits seit Januar 2010 gilt: Wer seine zentrale Heizungsanlage austauscht, muss mit der neuen Anlage einen Teil des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. 

Das bedeutet: weniger Verbrauch an fossilen Brennstoffen, weniger Emissionen und Schonung der wertvollen Ressourcen.

Mit der Novelle des Gesetzes zum 01.07.2015 ist dieser Anteil von 10 auf 15 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten der Kombination verschiedener Erfüllungsmaßnahmen deutlich erweitert und verbessert.

Wen betrifft das Gesetz?

Die neue Vorschrift betrifft alle bestehenden Gebäude mit mindestens 50 m² Wohlfläche, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Für Neubauten gilt seit 2009 das bundeseinheitliche Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).


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